Zur Entlastung und Erholung von pflegenden Angehörigen können Pflegebedürftige bis zu 42 Tage im Kalenderjahr zu besonderen finanziellen Konditionen vorübergehend in einem Pflegeheim untergebracht werden. Diese 42 Tage „Urlaub von der Pflege“ können auch über das Jahr verteilt in Anspruch genommen werden.

Voraussetzung

Die pflegebedürftige Person muss im Anschluss an den Heimaufenthalt im Rahmen der Kurzzeitpflege wieder in die häusliche Pflege aufgenommen werden.

Wo zu beantragen

Der Antrag auf Gewährung einer Unterstützung muss bei der Bezirkshauptmannschaft oder beim Gemeindeamt gestellt werden. Der Pflegeheimplatz muss selber vorzeitig organisiert werden.

Für die Dauer der Kurzzeitpflege ist einzusetzen

  • Monatliche Pension / Rente zu 80%
  • Pflegegeld, abzüglich Taschengeld € 46,70 (Stand 2021)
  • Übrige Einkünfte zu 100%

Die Restkosten werden übernommen.

Ihr Kontakt